Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 stellt die AfD-Fraktion im Kreistag folgenden Antrag:
Der Kreistag beschließt, den geplanten Stellenaufbau beim Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) nach Änderung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 07. Mai 2021 (KJSG) anstelle auf 15,65 auf vorläufig acht Stellen zu begrenzen.
Begründung:
Der geplante Aufbau von 15,65 Stellen beim Kommunalen Sozialen Dienst belastet den Kreishaushalt künftig mit jährlich 987.254 Euro. Der Stellenaufbau folgt einer Empfehlung des externen Beratungsbüros „König.Freudenreich“, das eine Organisationsuntersuchung beim KSD durchgeführt hat. Mögliche strafrechtliche Belange bei Organisationsverschulden sollen den breiten Stellenaufbau untermauern. Weiter gefasste gesetzliche Anforderungen im SGB VIII wie umfangreiche Beteiligung der Personenberechtigten und der leiblichen Eltern auch ohne Personensorge, Berücksichtigung von Geschwisterbeziehungen, Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, verbesserter Kinder- und Jugendschutz deuten auf einen erhöhten Personalbedarf bei den Jugendämtern hin.
Wie bereits bei der stufenweisen Einführung des BTHG ab dem Jahr 2017, das einen Aufbau von 14 Vollzeitstellen mit keinem erkennbaren Mehrwert für die Bedürftigen jedoch Personalkosten in Höhe von jährlich 900.000 Euro verursacht hat, ist der gesellschaftliche Nutzen der erweiterten Pflichten im SGB VIII Stand heute nicht nachgewiesen.
Aus diesem Grund sollte ein Stellenaufbau schrittweise und mit Maß und Ziel unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Belastungen erfolgen. Eine vorläufige Begrenzung auf acht Stellen und eine weitere Organisationsuntersuchung durch ein alternatives unabhängiges Beratungsbüro zu einem späteren Zeitpunkt sollten für alle Beteiligten unter Abwägung aller Risiken ein gangbarer Weg sein.
Parallel hierzu sollten in der Zwischenzeit folgende Punkte geprüft werden, die zu einer nachhaltigen Entlastung des Kreishaushalts und somit der Gemeinde und des Steuerzahlers führen könnten:
- Optimierung der Arbeitsprozesse: Durch die Digitalisierung und Automatisierung bestimmter Verwaltungsprozesse könnten die Arbeitsabläufe in den Jugendämtern effizienter gestaltet werden. Dies würde den Fachkräften mehr Zeit für die direkte Arbeit mit den betroffenen Kindern und Familien geben.
- Frühzeitige Prävention: Der Fokus sollte verstärkt auf Präventionsmaßnahmen und frühzeitige Interventionen gelegt werden. Kooperationen mit Schulen, Kitas, sozialen Diensten und anderen Einrichtungen könnten ausgeweitet werden, um frühzeitig Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu erkennen und entsprechend zu handeln. Präventionsprogramme in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen könnten helfen, problematische Situationen rechtzeitig zu identifizieren.
- Schulung und Weiterbildung des Fachpersonals: Fort- und Weiterbildungen für die bestehenden Mitarbeiter in den Jugendämtern könnten dazu beitragen, die Fachkompetenz in der Erkennung und Bearbeitung von Fällen weiter zu stärken, auch ohne zusätzliche Stellen zu schaffen. Dabei könnten neue Verfahren und Technologien genutzt werden, um schneller und gezielter auf Risikofaktoren reagieren zu können.
- Stärkung der Prävention durch Aufklärung und Elternarbeit: Durch verstärkte Aufklärung und Beratung von Eltern können riskante Verhaltensweisen im Vorfeld verhindert werden. Programme, die Eltern in Erziehungsfragen unterstützen und sensibilisieren, können helfen, das Risiko von Kindeswohlgefährdung zu verringern.
- Einsatz von Fachkräften in spezifischen Bereichen: Bei Bedarf könnten Fachkräfte, wie Psychologen oder Sozialpädagogen, temporär oder projektbezogen hinzugezogen werden, um spezifische Fallkonstellationen zu bearbeiten, ohne dass eine dauerhafte Stellenaufstockung erforderlich ist. Diese Fachkräfte könnten durch Netzwerke oder als Freiberufler kurzfristig und zielgerichtet eingesetzt werden.
- Nutzung von Datenanalyse und Risikomodellen: Der Einsatz von Datenanalyse-Tools könnte dabei helfen, Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdung schneller zu erkennen. Hierbei könnten bereits bestehende Daten aus verschiedenen Quellen (z.B. Schule, soziale Dienste, etc.) genutzt werden, um Frühwarnsysteme zu entwickeln und Risiken gezielter zu adressieren.
- Stärkung von ehrenamtlichem Engagement und freiwilliger Arbeit: Die Einbindung von ehrenamtlichen Helfern, wie z.B. Mentoren, die Kinder und Jugendliche begleiten und unterstützen, könnte dazu beitragen, die Last von Fachkräften zu verringern und gleichzeitig die Prävention auf lokaler Ebene zu fördern.
Durch die oben genannten Maßnahmen können die bestehenden Ressourcen effektiver genutzt und der Kinder- und Jugendschutz deutlich verbessert werden. Diese Punkte sollten beim geplanten Stellenaufbau beim KSD berücksichtigt werden und in eine gesamtheitliche Bewertung einfließen.
Die Kreistagsfraktion
