Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass unser Mut zur Wahrheit in Deutschland noch mehr Zustimmung findet. Davon profitieren wir alle. Überweisen Sie Ihre Spende bitte an:
AfD KV Ortenau
Sparkasse Offenburg/Ortenau
IBAN: DE45 6645 0050 0004 9286 96
BIC: SOLADES1OFG
Verwendungszweck: Spende + Mitgliedsnummer oder vollständige Adresse (für die Erstellung der Zuwendungsbescheinigung)
Warum wir Ihre Spende brauchen
Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die AfD viele Erfolge erzielt und ist derzeit bis auf Schleswig-Holstein in allen deutschen Parlamenten und mittlerweile auch in vielen kommunalen Gremien vertreten. Auch unsere Themen finden Resonanz.
Dennoch kann man von einer echten Chancengleichheit zwischen den Altparteien und der AfD nicht sprechen. Solange wir von vielen Medien und Verbänden und teilweise auch von Behörden einseitig negativ dargestellt werden (bis hin zur Verleumdung) solange linksradikale Gewalttäter uns bedrohen und solange wir nicht wie unsere Konkurrenten nach jahrzehntelanger staatlicher Parteienförderung auf eigene Immobilien, Druckereien oder politische Stiftungen zurückgreifen können, brauchen wir mehr als die anderen die finanzielle Unterstützung der Bürger. Nur so können wir wenigstens ansatzweise Chancengleichheit im politischen Wettbewerb herbeiführen.
Wir freuen uns daher über jede Spende, die uns hilft, erfolgreiche Wahlkämpfe zu führen und den Aufbau der AfD konsequent fortzusetzen. Es geht dabei nicht um Hochglanzbroschüren oder gläserne Parteizentralen. Wir werden und wir wollen auch in Zukunft in hohem Maße auf das ehrenamtliche Engagement unserer Mitglieder und Freunde und die Zustimmung der Wähler setzten, statt immer mehr Funktionäre zu beschäftigen. Aber ohne ausreichende finanzielle Basis stoßen auch noch so engagierte Mitglieder und Wähler bald an ihre Grenzen.
Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine bürgernahe Politik!
Achtung: Der Staat fördert Ihre Spendenbereitschaft!
Für die geleisteten Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.330 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich diese Beträge).
