Rede zum Arbeitsmarktprogramm

Die AfD-Fraktion kritisiert im Sozialausschuss das geplante Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2026.
Der eingebrachte Antrag wurde abgelehnt. Das Arbeitsprogramm wurde gegen die Stimmen der AfD-Fraktion verabschiedet.


Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir beraten heute über das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2026. Vorgesehen ist eine Erhöhung des Gesamtbudgets um 2,0 Mio. € gegenüber dem Jahr 2025. Das entspricht einer Steigerung von 7 %.

In einer Phase angespannter Haushaltslage, steigender Umlagen und wachsender Belastungen für unsere Kreise, Städte und Gemeinden halten wir das für das falsche Signal. Während überall gespart werden muss, soll ausgerechnet hier ein siebenstelliger Betrag zusätzlich ausgegeben werden — ohne dass für alle vorgeschlagenen Maßnahmen eine nachvollziehbare Erfolgskontrolle vorliegt.

Einsparmöglichkeiten sehen wir unter anderem bei den folgenden vier Maßnahmen:

  1. Orientieren, Begleiten, Bewerben, Vermitteln in Achern, Kehl, Lahr und Offenburg, vermittlungsorientiertes Angebot für Menschen mit schwacher Sprachkompetenz
  2. Arbeiten und Leben in Deutschland in Achern, Lahr und Offenburg, niederschwelliges Angebot begleitend zum Besuch von Integrationssprachkursen
  3. Sprint (Sprache innovativ trainieren) zur Sprachkompetenzerweiterung für Menschen mit Migrationshintergrund, Standort Lahr
  4. Na Klahr zur Sprachkompetenzerweiterung für Menschen mit Migrationshintergrund, Standort Lahr

Seit Jahren wird in der öffentlichen Debatte – häufig mit breiter medialer Unterstützung – die Wirksamkeit des bestehenden Sprachkursangebots hervorgehoben. Wären diese jedoch durchweg erfolgreich, müsste kritisch hinterfragt werden, weshalb zusätzliche begleitende Maßnahmen in diesem Umfang erforderlich sind. Der vorgelegte Maßnahmenkatalog legt nahe, dass hier zumindest Optimierungsbedarf besteht. Wir als AfD-Fraktion vertreten die Auffassung, dass die Erlangung von Sprachkompetenz keine staatliche Kernaufgabe ist, sondern eine Bringschuld, derer die in ein fremdes Land kommen.

Wir möchten an ein Beispiel aus der Ära des Wirtschaftswunders erinnern – Die Anwerbung von Gastarbeitern Mitte der 50er-Jahre bis Ende der 60er-Jahre von italienischen, türkischen und griechischen Arbeitern. Es gab damals keine breit strukturierten, staatlich koordinierten Sprachkurse. Man kam weitgehend ohne unterstützende Begleitmaßnahmen aus. Dennoch waren diese Menschen bereit, sich in den Arbeitsmarkt einzubringen, die Sprache zu lernen und ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Wer eingereist war und nicht arbeitete, erhielt keine Sozialhilfe.

Im Kontrast dazu ein aktuelles Beispiel aus dem Ortenaukreis, das uns herangetragen wurde:
Ein Vermieter, der eine Wohnung an eine Ukrainerin mit einem Kind vermietet hatte, berichtete Folgendes: Die Ukrainerin hat an mehreren Sprachkursen erfolgreich teilgenommen und spricht zwischenzeitlich gut Deutsch. Sie fand eine Anstellung in einem gastronomischen Betrieb. Die Arbeitszeiten waren kompatibel zur Betreuung des Kindes. Nach wenigen Monaten wurde der Job wieder gekündigt. Die Begründung war, dass das Bürgergeld ihr zum Leben reiche. Sie nehme aber gerne alle Leistungen mit, die der deutsche Staat ihr biete. Welchen Mehrwert für unsere Gesellschaft bietet in diesem Falle Bürgergeld und kostenlose Sprachförderung? Das geschilderte Beispiel ist kein Einzelfall. Der Anteil der Ukrainer im Bürgergeld ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nach wie vor extrem hoch – trotz Sprachförderung und Job-Turbo. Im Jahr 2024 wurden fast 6,3 Milliarden Euro Bürgergeld an ukrainische Staatsangehörige gezahlt. 6,3 Milliarden, die man besser in Infrastruktur, das marode Gesundheitssystem und Sicherheit hätte investieren können.
Der Fall der Ukrainerin ist beispielhaft. Dieser Dame und den vielen Ukrainern im Bürgergeld machen wir als AfD-Fraktion keinen Vorwurf. Den Altparteien, die diesen Selbstbedienungsladen auf Kosten des Steuerzahlers ermöglicht haben, ist der Vorwurf zu machen.

Heute bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich – auch eigeninitiativ – Sprachkenntnisse ohne staatliche Hilfe anzueignen. Digitale Angebote und frei zugängliche Lernplattformen stehen nahezu flächendeckend zur Verfügung. Zudem wird in den Migrantenunterkünften des Kreises den Bewohnern bereits kostenfreies WLAN bereitgestellt.

Wir stellen somit folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Budget für das Arbeitsmarktprogramm 2026 anzupassen. Es ist ein überarbeitetes Budget vorzulegen, bei dem die Mittelsteigerung auf das Niveau der allgemeinen Inflationsrate, maximal jedoch 2 %, begrenzt wird.

2. Alle Zusatzmaßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz sind zu streichen. Sprachförderung von Migranten ist keine Kernaufgabe des Staates.

3. Alle in der Sitzungsvorlage dargestellten Einzelmaßnahmen sind zu bepreisen, um die Kosten der Einzelmaßnahmen besser bewerten zu können.

Alexander Reichert (Sprecher der AfD-Fraktion im Sozialausschuss)