Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir debattieren heute über eine Resolution zum Bundesteilhabegesetz – ein Gesetz, das mit großen Versprechen gestartet ist und dessen Realität uns nun mit voller Wucht eingeholt hat.
Zunächst: Wir nehmen zur Kenntnis, dass die CDU-Fraktion nach fast zehn Jahren selbst Zweifel an Kosten und Nutzen dieses Gesetzes äußert. Diese Einsicht kommt spät – sehr spät. Denn genau auf diese Probleme hat die AfD-Fraktion im Kreistag von Anfang an hingewiesen.
Das Bundesteilhabegesetz ist kein Betriebsunfall. Es ist ein schlecht konzipiertes Gesetz mit massivem bürokratischem Aufwand, stetig steigenden Kosten und einem Nutzen, der für viele Betroffene und für die Kommunen bis heute nicht klar belegbar ist. Den damit verbundenen inflationären Stellenaufbau haben wir von Beginn an kritisiert – und im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen nie mitgetragen.
Heute müssen wir feststellen: Das Kind ist längst in den Brunnen gefallen. Die finanziellen, organisatorischen und personellen Folgen sind Realität. Die entscheidende Frage lautet daher, ob ein von Grund auf fehlerhaft konzipiertes Gesetz repariert werden kann.
Vor diesem Hintergrund wirkt der Versuch, ein im Jahr 2016 von einer CDU/SPD-Koalition selbst beschlossenes Bürokratiemonster nun im Nachhinein mit einer Resolution zu zähmen, wenig überzeugend. Für viele Bürger entsteht der Eindruck: Der Bock soll zum Gärtner gemacht werden. Entbürokratisierung wird seit Jahren versprochen – doch spürbare Verbesserungen bleiben aus. Auch in drei oder fünf Jahren werden wir vermutlich wieder hier sitzen und feststellen, dass sich am Grundproblem nichts geändert hat.
Ein Kernproblem des BTHG liegt im System selbst. Das Gesetz ist als personenzentriertes Modell angelegt, das auf maximale Einzelfallversorgung setzt. Das mag gut gemeint sein, ist aber strukturell extrem teuer. Selbst bei einer theoretischen Entbürokratisierung bleibt dieses System deutlich kostenintensiver als praxistaugliche, pauschalierte Modelle. Die steigenden Ausgaben sind kein Ausrutscher – sie sind systembedingt.
Häufig wird nun über Konnexität diskutiert. Doch wir als AfD-Fraktion sagen ganz klar: Für den Bürger spielt es keine Rolle, ob der Bund, das Land oder der Landkreis zahlen. Am Ende zahlt immer derselbe – der Steuerzahler. Und dieser ist bereits heute hoch belastet. Entscheidend ist daher eine andere Frage: Stehen Aufwand und Nutzen überhaupt in einem vertretbaren Verhältnis? Dieser Nachweis wurde bislang nicht erbracht.
Lassen Sie uns eines klarstellen: Wir unterstützen das Ziel von Teilhabe und Inklusion in unserer Gesellschaft ausdrücklich. Niemand stellt infrage, dass es auch positive Effekte gibt. Aber die Realität ist komplexer. Lehrkräfte und Erzieher berichten uns regelmäßig von Situationen, in denen Inklusion im Alltag nicht funktioniert. Wenn der Regelunterricht an Schulen dauerhaft gestört wird, wenn umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen mehr Unruhe als Hilfe bringen und am Ende sowohl das Kind mit Förderbedarf als auch der Schulbegleiter den Klassenraum verlassen müssen, dann ist niemandem geholfen. Inklusion darf kein ideologisches Dogma sein. Sie muss sich an der Praxis messen lassen. Eine Inklusion nach dem Gießkannenprinzip lehnen wir ab.
Der ursprüngliche jährliche Haushaltsaufwand im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde für das Jahr 2020 mit 693 Mio. Euro für den Bund und 50 Mio. Euro für die Länder veranschlagt. Zusätzlich wurden im Gesetzentwurf rund 119 Mio. Euro Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ausgewiesen. Insgesamt ergibt sich damit ein jährlicher Gesamtaufwand von rund 860 Mio. Euro.
Zur Frage der Finanzierung möchten wir einen Punkt ausdrücklich ansprechen: Wenn wir als Gesellschaft zu dem Schluss kommen, dass wir diese Ausgaben tragen wollen, dann wären die dafür erforderlichen Mittel grundsätzlich vorhanden. Der Staat gibt Jahr für Jahr ein Vielfaches dieser Summe für sogenannte Nichtregierungsorganisationen aus, darunter auch parteinahe Stiftungen.
Allein im Jahr 2024 beliefen sich diese Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt auf rund 687,5 Mio. Euro, die – mit Ausnahme der AfD – den parteinahen Stiftungen der etablierten Parteien zugutekamen. Diese Mittel könnten ohne zusätzliche Belastung der Steuerzahler anderweitig eingesetzt werden, wenn die Altparteien (CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke) bereit wären, auf diese Finanzierung zu verzichten und damit Solidarität zu zeigen.
Meine Damen und Herren,
Teilhabe und Inklusion sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Aber sie rechtfertigen keinen unbegrenzten Mitteleinsatz ohne überprüfbaren Nutzen. Eine staatliche Monetarisierung sozialer Verantwortung um jeden Preis lehnen wir ab. Was wir brauchen, ist eine ehrliche, umfassende und ideologiefreie Evaluation des Bundesteilhabegesetzes.
Einen konkreten Finanzierungsvorschlag haben wir unterbreitet. Seine Umsetzung scheitert nicht an fehlenden Mitteln, sondern gegebenenfalls an der fehlenden Solidarität der Altparteien. Solange diese grundlegenden Fragen nicht geklärt sind, kann für das Bundesteilhabegesetz nur gelten: Zurück auf Los.
Die vorliegende Resolution der CDU-Fraktion greift zu kurz und bleibt an der Oberfläche. Aus diesen Gründen können wir ihr nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamtkeit.
gez. Alexander Reichert (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
