Stellungnahme zum Urteil gegen Christine Amann-Vogt

Als Kreissprecher der AfD Ortenau kommentiere ich den heutigen erstinstanzlichen Schuldspruch gegen unsere frühere Lahrer Stadträtin Christine Amann-Vogt wie folgt:

Das Prinzip, dass AfD-Politiker bei vermeintlichen Meinungsdelikten erstinstanzlich grundsätzlich verurteilt werden, hat sich auch heute wieder gezeigt. Allerdings wurde damit meines Erachtens in diesem Fall eine Grenze überschritten. Ich bin mir sehr sicher, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richter wissen, dass hier am Ende ein Freispruch stehen wird. Dass sie es trotzdem einer 79jährigen Frau, die sich immer noch von einem Schlaganfall zu erholen versucht, aufbürden, durch die Instanzen zu gehen, um zu ihrem Recht zu gelangen, zeigt für mich einen eklatanten Mangel an Berufsethos.

Nur um das klarzustellen: Es geht hier nicht um die Frage, ob es richtig ist, ukrainische Nationalisten als „Ungeziefer“ zu betiteln. Da das nicht strafbar ist, ist das eine Geschmacksfrage, über die man ethisch-moralisch trefflich streiten kann. Auch in der AfD wird man dazu sehr verschiedene Meinungen finden. Es geht darum, dass hier die Strafjustiz instrumentalisiert wird, um ein moralisches Exempel zu statuieren – an einer Frau, die nichts anderes gemacht hat, als aus einem sehr emotionalen Pazifismus heraus einen Text auf Facebook zu veröffentlichen.

Benjamin Rösch, Stadtrat und Sprecher AfD Ortenau