Am kommenden Mittwoch wird in der Sondersitzung des Lahrer Gemeinderats eine Beschlussvorlage aufgerufen werden, mit deren Beschluss der Gemeinderat die Stadtverwaltung auffordern würde, irgendwann im Jahr 2027 ein Konzept zur Verringerung der Zahl der Ausschüsse und Beiräte des Gemeinderats vorzulegen, das dann aber erst nach den Kommunalwahlen 2029 umgesetzt würde. Hierzu hat die AfD-Fraktion heute einen Änderungsantrag vorgelegt:
Beschlussziffer 1 soll durch folgenden Wortlaut ersetzt werden:
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zur Sitzung des Haupt- und Personalausschusses im April 2027 eine Beschlussvorlage in die Beratung einzubringen, die eine Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Gemeinderates sowie der weiteren betroffenen Dokumente und Beschlüsse vorsieht und folgendes bewirkt:
Ab dem unter 2. vorgesehenen Zeitpunkt bildet der Gemeinderat folgende neue Ausschüsse:
a) Haupt- und Personalausschuss (beschließend)
mit 12 ordentlichen Mitgliedern
b) Kultur- und Bildungsausschuss (beschließend)
mit 12 ordentlichen Mitgliedern, 10 sachkundigen Einwohnern und einem
beratenden Mitglied aus dem Jugendgemeinderat
c) Ausschuss für Soziales und Sport (beschließend)
mit 12 ordentlichen Mitgliedern und 10 sachkundigen Einwohnern und einem
beratenden Mitglied aus dem Jugendgemeinderat
d) Ausschuss für Technik und Umwelt (beschließend)
mit 12 ordentlichen Mitgliedern und 10 sachkundigen Einwohnern und einem
beratenden Mitglied aus dem Jugendgemeinderat
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr Kippenheim, die Ortschaftsräte gemäß Ortschaftssatzung, der Ältestenrat, der Jugendgemeinderat und die Baukommission bleiben bestehen, alle anderen Ausschüsse und Beiräte entfallen. Die Aufgabenbereiche der entfallenden Ausschüsse und Beiräte werden sinnvoll auf die oben genannten vier neuen Ausschüsse verteilt. Die Grenzen der Zuständigkeiten für eigene Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse entsprechen den bisherigen Regelungen für Haupt- und Personalausschuss und Technischem Ausschuss. Für die Bereiche Kultur, Bildung, Soziales und Sport sind vergleichbare Regelungen vorzusehen.
Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Gemeinderat Vorschläge für die zu berufenden sachkundigen Einwohner, die ein möglichst breites auf den jeweiligen Ausschuss bezogenes Spektrum abdecken und u.a. folgende Organisationen berücksichtigen sollen: Gesamtelternbeirat Kita, Gesamtelternbeirat Schule, Verkehrswacht Lahr, NABU, BUND, Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, L’Art pour Lahr Kulturverein, Stadtkapelle Lahr, Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden, Caritasverband Lahr, Hospizverein Lahr, Nachbarschaftshilfe Lahr, VdK.
Beschlussziffer 2 soll durch folgenden Wortlaut ersetzt werden:
Der Tag des Inkrafttretens der Änderungen ist der 19.07.2027, so dass der Gemeinderat an diesem Tag die Mitglieder der neuen Ausschüsse wählen kann und die Beratungsfolgen nach der Sommerpause ab September 2027 angepasst werden können.
Begründung:
Über die Notwendigkeit der Verringerung der Ausschüsse und Beiräte waren sich die Gemeinderatsmitglieder bei den diesbezüglichen Beratungen in 2025 und 2026 grundsätzlich einig. Bei unverändertem Beschluss der vorliegenden Vorlage würde sich der Gemeinderat aber aus der Verantwortung stehlen und zum einen der Verwaltung die Ausarbeitung eines Konzepts ohne jede Vorgabe jenseits des Ziel des quantitativen Verringerung überlassen und zum anderen sich mit diesem Konzept quasi den Kopf des nächsten Gemeinderats zerbrechen, wenn die Änderungen erst in der nächsten Legislatur umgesetzt werden sollen.
Zwar gibt es auf kommunaler Ebene kein Diskontinuitätsprinzip, aber könnte man ein solches Vorgehen mit einiger Berechtigung als Anmaßung gegenüber dem nächsten Gemeinderat und dem ihm zugrunde liegenden Wählerwillen betrachten. Etwas zu beschließen, wovon man selbst nicht betroAen sein will, ist aus unserer Sicht kein anständiges Vorgehen, weshalb unser Änderungsantrag die Umsetzung auch bereits zu Sommerpause 2027 vorsieht. Der nächste Gemeinderat hat dann die Möglichkeit bei seinen Strukturentscheidungen auf zwei Jahre Erfahrung mit den vollzogenen Änderungen zurückzublicken.
Ziele der Neustrukturierung sind Einsparungen bei Sitzungsgeldern, noch mehr aber beim Verwaltungsaufwand im Rahmen der Zuarbeit, der Betreuung und der Nachbereitung von Vorlagen und Gremiensitzungen, eine StraAung der Beratungsfolgen und der Entscheidungsfindung und neu auch die Möglichkeit von Ausschussbeschlüssen in Angelegenheiten aus dem Dezernat 2.
Durch eine hohe Zahl an sachkundigen Einwohnern und die Beteiligung des Jugendgemeinderats an den Beratungen in drei von vier beschließenden Ausschüssen bleibt gleichzeitig die Beteiligung der Stadtgesellschaft gewahrt bzw. wird teilweise sogar ausgebaut. Diese sachkundigen Einwohner und ihre Expertise gehören in die beschließenden Ausschüsse und nicht wie bisher in Beiräte, die sich hauptsächlich um sich selbst drehen.
Die Reduzierung der Anzahl der ordentlichen Mitglieder von 16 auf 12 in den beschließenden Ausschüssen dient ebenfalls der Kosten- und Aufwandsreduzierung.
Ein Sachgrund dafür, mit der Neustrukturierung bis zum Ende der Legislatur zu warten, ist aus unserer Sicht nicht zu erkennen.
